Kategorie: Aktuelles

  • Corona-Impfstoffe werden offenbar als Krebsursache diskutiert!

    In mRNA-Impfstoffen der Hersteller Biontech/Pfizer und Moderna werden „erhebliche Mengen“ bakterieller DNA verwendet, wie aus einer Studie kanadischer Wissenschaftler von Ende letzten Jahres hervorgeht. Im Reinigungsprozess, den die Medikamente durchlaufen, können diese Bakterien offenbar nicht vollständig entfernt werden.

    „Wissenschaftlicher Konsens herrschte bisher in der Feststellung, dass Bakterien nicht in Impfstoffe gehören“. Deren DNA schleiche sich nämlich „in das menschliche Erbgut ein und stört dort die Protein-Synthese“, erklärte die Junge Freiheit zur Thematik. Das Risiko von „Autoimmunerkrankungen und Krebs“ steige dadurch, wie der US-Krebsforscher Richard Buckhaults kürzlich bei einer Anhörung vor dem US-Senat ausführte.

    Grenzwerte für Bakterien in Impfstoffen gibt es bislang nicht, nur einen Richtwert. Den hat die Weltgesundheitsorganisation WHO auf 10 Nanogramm pro Dosis festgelegt. Das für Impf-Nebenwirkungen zuständige Paul-Ehrlich-Institut in Deutschland gibt Entwarnung. Es gebe bislang keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verunreinigungen Nebenwirkungen verschlimmern. Die genannte Studie aus Kanada kritisiert die Behörde als mangelhaft. Eigene Studien zum Gegenbeweis führt sie jedoch nicht an.

    Dass die beschleunigten Zulassungsverfahren für Corona-Impfstoffe unabsehbare Folgen haben würden, musste (eigentlich) jedem klar sein. Der vorliegende Fall verdeutlicht erneut die Risiken, die mit der Zulassung nicht ordentlich geprüfter Impfstoffe und deren Verbreitung in der Bevölkerung – teils unter Zwang – verbunden sind. Dass das Paul-Ehrlich-Institut von der genannten Thematik nichts wissen will, passt ins Bild.

    Impfnebenwirkungen werden von der Lauterbach-Behörde kleingeredet. Impf-Geschädigte müssen teils mühsam belegen, dass die Spritze Schaden angerichtet hat, bevor sie Entschädigungen einklagen können. Ein unhaltbarer Zustand, der nach Aufklärung und Ermittlungen schreit. Von den etablierten Parteien ist beides nicht zu erwarten.

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  • PRESSEMITTEILUNG ** 21.03.2024 PM des Vorstands des KV Coesfeld: Kreisparteitag Appelhülsen

    ** PRESSEMITTEILUNG ** 21.03.2024
    PM des Vorstands des KV Coesfeld:
    In der AZ (Allgemeine Zeitung) ist zu lesen, der Kreisparteitag der AfD in Appelhülsen „sei wegen einer Gegendemonstration abgesagt worden“. Das wurde sinngemäß auch in den Nachrichten des Regionalsenders Radio Kiepenkerl gesagt.
    Richtig ist, dass wir die Veranstaltung kurzfristig am Nachmittag aufgrund der akuten Gefährdung der Sicherheitslage absagen mussten. Die Stadt Nottuln hat am Vormittag des Veranstaltungstages, trotz der bereits angemeldeten Demo, unmittelbar vor der Gaststätte die Pflastersteine entfernen lassen, lose Randstücke und Geröll lagen daher vor dem Veranstaltungsort. Diese hätten problemlos als Wurfgeschoss durch linksextreme Antifa-Angehörige genutzt werden können. Daher stellt die Maßnahme eine bewusste Gefährdung der AfD-Mitglieder durch die Stadt dar.
    Die erhöhte Gefährdungslage wurde von der Polizei bestätigt. Daher sahen wir uns gezwungen den Parteitag abzusagen.
    Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Partei daran gehindert wird ihr verfassungsgegebenes Recht auf Durchführung eines Parteitages, mit Unterstützung des Bürgermeisters, durch linksextreme Demonstranten, verwehrt wird.
    Der Vorstand.
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  • Die Wahrheit über Correctiv: Geldgeber sind regierungsnahe Lobbygruppen!

    Klartext von der AfD-Bundessprecherin und Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel: „Die Unterstellung des linken Aktivisten-Netzwerks Correctiv und die Instrumentalisierung und die Weiterverbreitung der unwahren Behauptungen stellen einer der größten, ungeheuerlichsten Medien- und Politik-Skandale der Bundesrepublik Deutschland dar. Das sind DDR-Methoden!“ Doch wer sind eigentlich die Förderer und Geldgeber des dubiosen Journalisten-Netzwerks, das aus einer normalen politischen Veranstaltung ein „Geheimtreffen“ und aus rechtskonformen Abschiebungen „Vertreibungen“ macht? Wir haben uns die Sache einmal genauer angeschaut!

    Fündig werden wir schon auf der Internetseite der Bundesregierung. Die Ampel-Koalition verkündet dort ganz offen, dass sie zehn Projekte „zum Schutz und zur strukturellen Stärkung des Journalismus“ mit rund 2,3 Millionen Euro fördert – darunter auch „Correctiv“. Staatsministerin Claudia Roth (Grüne) erklärt, sie habe höchstpersönlich für diese zehn Projekte „die ursprünglich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kurzfristig erhöht“. Welch ein Zufall, dass ausgerechnet der Chef dieser Bundesregierung, Olaf Scholz, mit besonders empörtem Tonfall auf den Correctiv-Zug aufspringt und den Verfassungsschutz um Hilfe ruft.
    Zu den wichtigsten Geldgebern gehört auch die „Open Society Foundation“ des umstrittenen amerikanischen Lobbyisten George Soros, die das „Correctiv“-Netzwerk mit insgesamt rund 429.000 Euro förderte. Ein weiterer Spender ist die Luminate-Stiftung des eBay-Milliardärs Omidyar, die ihre Aufgabe in der Förderung „angegriffener Demokratien“ sieht. Mehr als 500.000 Euro kommen von der Mercator-Stiftung, die als Geldgeber der Agora Energiewende auftritt. Woher uns dieser Name bekannt vorkommt? Das ist die Lobby-Organisation, dessen Direktor Patrick Graichen für Filz-Skandale in Habecks Wirtschaftsministerium sorgte.
    Dies also sind die Moralapostel und vermeintlich „unabhängigen“ Journalisten, die mit ihrer abwegigen „Geheimplan“-Räuberpistole versuchen, unsere Partei zu diskreditieren und in die Nähe ethnischer Säuberungen zu rücken. Über die „Pläne“ solcher Lobby- und Politik-Netzwerke muss viel intensiver aufgeklärt werden. Da weite Teile der Medien bei dieser Aufgabe ausfallen, springen wir selbst ein. Die ersten AfD-Landesregierungen und die erste AfD-Bundesregierung wird noch viel mehr Licht ins Dunkel bringen und die Subventionierung linker Strukturen beenden!

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  • Top-Juristen gegen AfD-verbot!

    Der eine, Hans-Jürgen Papier, bekleidete früher am Bundesverfassungsgericht das höchste Richteramt des Landes. Der andere, Rupert Scholz, ist Bundesverteidigungsminister a.D. und ein hochangesehener Staatsrechtler, dem keiner Sympathien für die AfD nachsagen könnte. Und beide kommen, schreibt die Junge Freiheit, mit Blick auf ein AfD-Verbotsverfahren zum selben Ergebnis: Das wird nichts.

    Eine demokratisch gewählte Partei verbieten lassen zu wollen, weil sie gerade im Umfragehoch ist, wie zuletzt von Saskia Esken (SPD) oder Robert Habeck (Grüne) gefordert, müsse sehr vorsichtig abgewogen und gut begründet werden. Ein Parteiverbot sei, so Rupert Scholz, „nur dann statthaft, wenn eine bestimmte verfassungsfeindliche Haltung oder Meinung in Aggressivität, in wirklichen Angriff auf unsere demokratische Grundordnung, einmündet oder solches praktiziert wird“.

    Hans-Jürgen Papier legt im Tagesspiegel den Finger in die Wunde: Das Problem sei, dass Rechtsextremismus „eher politisch definiert“ werde. Für einige sei schon „derjenige rechtsextrem, der die illegale Migration verhindern will. Das aber ist höchst gefährlich“, so der Ex-Verfassungsrichter. Weiter warnte er davor, „jede von der Mehrheitsstimmung abweichende Meinung in die extremistische Ecke zu stellen oder in die Nähe der Verfassungswidrigkeit zu rücken“.

    Das Liebäugeln der Regierungsparteien mit einem Parteiverbot nach Artikel 21 des Grundgesetzes muss als das bezeichnet werden, was es ist: ein durchschaubares Wahlkampfmanöver. Rechtlich wird es niemals so weit kommen – und das wissen die Ankläger auch.

    Rupert Scholz hat absolut Recht, wenn er erklärt, dass schon die ständigen Debatten über ein solches Parteiverbot an „Wählerbeschimpfung“ grenzen. Hier wird mit ganz schmutzigen Werkzeugen aus der untersten Schublade Stimmung gemacht.

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  • Prof. Dr. Stefan Homburgs Analyse der „Corona-Jahre“ mittels amtlicher Zahlen und Fakten

    Prof. Dr. Stefan Homburg basiert seine Aussagen ausschließlich auf nachprüfbaren amtlichen Zahlen des Robert-Koch-Institus (RKI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Statistischen Bundesamtes. Der Tagesspiegel kommentierte daher das Gewicht von Prof. Dr. Homburgs Aussagen so: „Er nennt solide Zahlen und zieht Schlüsse, die nur schwer zu widerlegen sind. Und gerade das macht ihn so gefährlich.“

    Diese Aussagen sollte jeder mit Blick auf die vergangenen Jahre einmal in aller Ruhe auf sich wirken lassen:

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  • Stephan Brandner: Nach Entscheidung des Landgerichts München – Letzte Generation endlich verbieten!

    Berlin, 23.11.2023. Das Landgericht München I hat in einer rechtskräftigen Entscheidung die sogenannte „Letzte Generation“ als kriminelle Vereinigung eingestuft. Der Zweck und die Tätigkeit der Vereinigung seien auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet, entschied die Staatsschutzkammer des Gerichts.

    Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, erklärt, dass in einem weiteren Schritt nun ein Verbot dieser Organisation umgesetzt werden müsse:

    „Mit dem Antrag der AfD-Bundestagsfraktion (Drs. 20/6702) haben wir bereits im Mai dieses Jahres gefordert, endlich ein Verbot dieser Bande von Straftätern zu bewirken. Bis heute hat sich nichts getan.

    Inzwischen kamen unzählige Straftaten hinzu: vom Besudeln des Brandenburger Tors bis zu Verkehrsblockaden und gefährlichen Aktionen an den Flughäfen. Nichts hat die Bundesregierung bisher zum Handeln gebracht.

    Das muss endlich ein Ende haben. Diese kriminelle Organisation gehört verboten, und zwar sofort!“

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  • Mit dem Stiftungssgesetz zeigt der Linksstaat ganz unverhohlen sein eigenartiges Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

    Matthias Helferich erklärt hier in markiger Form, das sehr eigentümliche Verständnis des Altparteien-Kartells von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Der angedachte legislative Willkürakt lässt nicht mehr den geringsten Zweifel daran aufkommen, dass die Altparteien sich den Staat zur Beute gemacht und in einen Linksstaat verkehrt haben. Dieses Stiftungsgesetz ist ein Stück aus dem Tollhaus und wird dahingehend instrumentalisiert, einzig die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung, von der Unterstützung mit Steuergeldern auszuschließen.

    Damit würde die demokratisch legitimierte Partei, der inzwischen nahezu jeder vierte Wähler seine Stimme geben will, als einzige finanziell massiv benachteiligt, während sogar für die Linke als politischer Zwerg oder die dahinsiechende FDP „Sonderregelungen“ geschustert werden. Dieser aus dem deutschen Bundestag geführte wuchtige Schlag gegen rechtsstaatliche Grundregeln ist ein Schlag die Gesichter jedes Bürgers, der solche „Demokraten“ dorthin entsandt haben.

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  • Die nächste “Verschwörungstheorie” bestätigt: Corona-Impfung viel gefährlicher als das Virus selbst

    Was bis vor kurzem noch als Verschwörungstheorie abgetan wurde, könnte sich noch zu einer tiefen gesellschaftspolitischen Krise auswachsen: Eine Gruppe renommierter Wissenschaftler hat sich jetzt zu Wort gemeldet und erschreckende Gesundheitsrisiken der vielbeschworenen Corona-Impfung in den Raum gestellt. Und sie mit der anhaltenden Übersterblichkeit in der Bevölkerung in Verbindung gebracht! Rund 100.000 Todesfälle mehr als zuvor hat es in den vergangenen beiden Jahren in Deutschland gegeben. Das wurde zwar durchaus wahrgenommen, jedwede Verbindung mit der Impfung allerdings sofort entschieden zurückgewiesen. Eher nahmen Medien Bezug auf die Infektion mit dem Coronavirus – nie aber auf mögliche Folgen der Impfung.

    Der Elefant im Raum wird immer größer. Von Anfang an gab es Warnungen vor den unsicheren Folgen sogenannter mRNA-Impfstoffe – sogar von einem ihrer Entwickler selbst. Wissenschaftler, die sich zu Beginn der Coronazeit entsprechend äußerten, wurden schnell mundtot gemacht. Nun schreibt eine Gruppe von Mikro- und Molekularbiologen sowie Medizinern und Juristen im Magazin Cicero, dass durch die genetisch modifizierten Impfstoffe lebenswichtige Organe und Gewebe angegriffen werden können – indem Spike-Proteine gebildet werden, die sämtliche Abwehrmechanismen des Körpers überwinden. Das Virus selbst rufe diesen Effekt nur in begrenztem Maße hervor. „Die durch die Impfung induzierte Eiweißbildung greift tief in das ,Betriebssystem‘ unserer Zellen hinein“, argumentieren die Autoren.
    Wir von der AfD haben seit jeher zur äußersten Vorsicht mit den Corona-Impfungen gemahnt, uns als einzige Partei im Bundestag geschlossen gegen die Zwangsspritze für alle gestellt – glücklicherweise mit Erfolg. In den ersten Landesparlamenten haben wir bereits Untersuchungsausschüsse zur Aufarbeitung der Coronazeit einberufen. Und überall dort, wo wir das entsprechende Wählervotum haben, werden wir damit weitermachen – so wie nun in Hessen. Wir werden dafür sorgen, dass all die Verletzungen unserer Freiheitsrechte, die Dämonisierung unserer Kinder, die Schädigung unserer Wirtschaft und die Entmenschlichung von Millionen ungeimpfter Bürger Konsequenzen für die Täter haben.

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  • Kreis Coesfeld verfolgt fragwürdige Carsharing-Strategie

    Derzeit schreibt der Landkreis Coesfeld für den Standort Senden den Betrieb von insgesamt sechs Carsharing-Stationen mit jeweils zwei Fahrzeugen aus, die sich über das Gemeindegebiet verteilen sollen. Auf die Ausschreibung können sich einschlägig tätige Unternehmen bewerben, die dann bis Ende März 2026 ihren Fuhrpark auf den von der Kommune bereitgestellten Stellplätzen bewirtschaften und für interessierte Bürger kostenpflichtig zur Verfügung stellen können. Soweit die Kosten der Unternehmen durch die Vermietung ihrer Fahrzeuge nicht gedeckt werden können, übernimmt diese der Kreis.

    Der Hintergrund des Vorhabens wird in der Leistungsbeschreibung zur Vergabe deutlich erläutert. In einem ebenso bevormundenden wie pädagogisierenden Duktus heißt es dort wörtlich: „Nur so kann die Verkehrswende gelingen und erreicht werden, dass die Menschen in ländlichen Räumen beginnen, ihr Mobilitätsverhalten zu überdenken.“. Im Klartext geht es also darum, den Bürgern das eigene Auto abspenstig zu machen.

    Nun gäbe es zu der in Berlin von dem herrschenden Altparteienkartell ausgerufenen Verkehrswende und dem dieser zugrunde liegenden Annahme einer menschengemachten und maßgeblich durch Kohlenstoffdioxid angetriebenen Klimaerwärmung viel Grundlegendes einzuwenden, was jedoch den Rahmen einer kommunalpolitischen Bewertung des hier behandelten Vorhabens des Kreises Coesfeldes sprengen würde. Vielmehr stellt sich die Frage, ob die in der Gemeinde Senden geplanten Carsharing-Stationen wirklich zu der beabsichtigten Reduzierung des Individualverkehrs führen können und ob die Kosten dieses kommunalen Mobilitätsangebots zugleich auch wirtschaftlich vertretbar sind. Hieran bestehen jedoch erhebliche Zweifel.

    Das Konzept des Carsharings hat in den vergangenen Jahren tatsächlich stark an Attraktivität gewonnen. In der Regel funktioniert es so, dass Anbieter einen Fuhrpark bereitstellen und Interessenten diesen dann nutzen können. Die Anmietung erfolgt zumeist online über das Internet. Wichtig für die Nutzer ist dabei, dass die Fahrzeuge in greifbarer Nähe erreichbar sind. Als Faustformel gilt, dass ein Interessent nicht mehr als 1000 Meter Fussweg zurücklegen sollte, um an einen Wagen zu gelangen. Ein wichtiges Kriterium für die Nutzer von Carsharing-Angeboten ist auch die jederzeitige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeuges, denn bei ihnen handelt es sich zumeist um solche Personen, für die sich die Anschaffung eines eigenen Fahrzeuges aus wirtschaftlichen Gründen nicht lohnt, da sie nur selten Wegstrecken mit einem Automobil zurücklegen müssen. Umso wichtiger ist es für diese Menschen dann natürlich auch, ein Fahrzeug anmieten zu können, wenn sie es wirklich einmal brauchen. Aus diesem Grund erfreut sich das Carsharing vor allem in größeren urbanen Gebieten, z.B. in den Großstädten Berlin und München, besonderer Beliebtheit. Hier existiert ansonsten nämlich ein ausgebauter öffentlicher Nahverkehr mit enger Taktung, der auch in Randzeiten oder am Wochenende eine hohe Mobilität ermöglicht.

    Vergegenwärtigt man sich diese Grundvoraussetzungen, so ergeben sich erste Zweifel an dem geplanten Vorhaben der Kreisverwaltung. Im eher ländlich geprägten Westmünsterland leben überwiegend Menschen, die dauerhaft auf die Nutzung eines eigenen Automobils, etwa als Berufspendler zur Erreichung des eigenen Arbeitsplatzes, angewiesen sind. Die vom Kreis Coesfeld in seiner Leistungsbeschreibung zum aktuellen Vergabeverfahren formulierte Annahme „Die Einrichtung eines Car-Sharing-Angebotes soll nun zusätzlich zu den anderen Teilprojekten den Anreiz erhöhen, das eigene Auto immer öfter stehen zu lassen, um dem eigentlichen Gesamtziel einer umwelt- und klimagerechteren Mobilität näher zu kommen.“, dürfte daher kaum aufgehen, denn wer über einen eigenen Wagen verfügt, dürfte diesen auch weiterhin nutzen. Im Übrigen erscheint die angeführte Erwägung des Landkreises auch aus ökologischer Sicht unsinnig, denn die Natur zieht keinen Vorteil daraus, ob eine Autofahrt nun mit einem Carsharing-Fahrzeug oder mit einem vorhandenen eigenen Wagen durchgeführt wird. Aus umweltpolitischer Sicht macht Carsharing nur dann Sinn, wenn ein Autofahrer ganz auf die Anschaffung eines eigenen Fahrzeuges verzichtet und stattdessen ausschließlich auf Carsharing zurückgreift.

    In bisherigen Studien hat sich zudem gezeigt, dass Carsharing-Angebote nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung interessant sind. In einer Untersuchung des infas Instituts für angewandte Sozialwissenschaft kamen die Forscher seinerzeit zu dem Ergebnis, dass die überwiegende Zahl der Nutzer dem „liberal-intellektuellen“ Milieu zuzurechnen ist. In einer Studie des Vereines „carsharing e.V“. musste selbst dieser Lobbyverband feststellen, dass der typische Carsharing-Kunde bereits vor der Inanspruchnahme von Leihfahrzeugen den eigenen Wagen abgeschafft hatte. Es drängt sich somit der Eindruck auf, dass es sich auch bei dem aktuellen Vorhaben des Kreises Coesfeld eher um ein wokes Klientelprojekt als um eine umweltpolitisch sinnvolle Maßnahme handelt. Hierfür spricht auch, dass der Kreis in dem laufenden Vergabeverfahren die Bieter zwar einerseits zur Bereitstellung von Elektrofahrzeugen anhält, zugleich jedoch einräumen muss, an den jeweiligen Stationspunkten überhaupt noch keine hinreichende Ladeinfrastruktur verfügbar machen zu können.

    Letztlich stellt sich auch aus anderen Gründen die Frage, ob in unserem Landkreis ein öffentlich subventioniertes Carsharing-Angebot überhaupt erforderlich ist. Im Kreisgebiet gibt es bereits heute privatwirtschaftlich tätige Unternehmen, wie SIXT Share oder sharenow, bei denen Fahrzeuge angemietet werden können. In anderen ländlichen Gebieten in Deutschland werden Car-Sharing-Angebote vor allem auch durch selbstorganisierte Vereine interessierter Nutzer getragen.

    Die AfD Coesfeld steht dem Carsharing grundsätzlich offen gegenüber. Für Bürger, die nur selten einen Kraftwagen benötigen, kann dies eine attraktive Alternative zum eigenen Auto und eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr sein. Eine Unterstützung dieser Mobilitätsform durch die Bereitstellung kostenloser und ausschließlich für das Carsharing zugänglicher Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum für Vereine von Nutzern oder auch für gewerbliche Unternehmen wird von uns daher in einem angemessenen Rahmen begrüßt. Die Implementierung einschlägiger und aus Steuergeldern subventionierter Klientelprojekte lehnt die AfD Coesfeld jedoch strikt ab.

  • Mordkommission ermittelt: Syrer ruft „Allahu akbar“ und greift Polizisten mit Glasflasche an!

    Während der CDU-Politiker Thorsten Frei sich für eine jährliche EU-Masseneinwanderung von 300.000 bis 400.000 „Flüchtlingen“ starkmacht, zeigen sich in Nürnberg die blutigen Folgen der bunten Träumereien: Ein 28-jähriger Syrer pöbelte zunächst Passanten an und attackierte dann unter „Allahu-akbar“-Rufen Polizisten mit einer Glasflasche. Drei Polizisten erlitten Schnittverletzungen, ein 23-jähriger Beamter ist vorübergehend dienstunfähig. Eine Mordkommission ermittelt wegen versuchten Totschlags.

    Schon die Reaktionen anderer Anwesender zeigt, dass es sich eben nicht um sogenannte „Einzelfälle“ handelt: Während der Festnahme des Syrers schrie ein Mob die Polizisten an und akzeptierte die ausgesprochenen Platzverweise nicht. Zusätzliche Streifen mussten hinzugezogen werden, ein Mann kam in Polizeigewahrsam. Indessen prüft die Polizei wegen der „Allahu-akbar“-Rufe ein islamistisches Tatmotiv.

    Anstatt wie die CDU weitere Anreize für Massenmigration zu setzen, müssen ausländische Straftäter endlich konsequent abgeschoben werden! Eine Auswahl an Gründen für diese AfD-Forderung erfahren Sie hier:

    https://www.afd.de/einzelfallticker/

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