Kategorie: Aktuelles

  • Meuthen/Chrupalla: AfD reicht zwei Organklagen gegen Bundesregierung und Bundeskanzlerin ein

    Berlin, 22. Juli 2020. Auf Beschluss des Bundesvorstands der Alternative für Deutschland wurden zwei Organklagen gegen die Bundesregierung und die Bundeskanzlerin beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Zudem wurden damit auch zwei Eilanträge verbunden, um die fortdauernden Rechtsverletzungen von Regierung und Kanzlerin unverzüglich abzustellen.

    Die Alternative für Deutschland begründet diese rechtlichen Schritte mit den Äußerungen der Kanzlerin zu innerdeutschen parteipolitischen Fragen während einer Pressekonferenz am 6. Februar 2020 bei einem offiziellen Staatsbesuch in Südafrika. Hier hatte Bundeskanzlerin Merkel u. a. gefordert, dass die Wahl des damaligen thüringischen Ministerpräsidenten rückgängig zu machen sei. Zudem forderte sie, dass keine Mehrheiten mit Hilfe der Alternative für Deutschland gewonnen werden sollen. Bundesregierung und Bundeskanzlerin veröffentlichen diese Erklärung bis heute auf ihren jeweiligen staatlichen Internetangeboten.

    „Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien“, erklärt Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen. Das Bundesverfassungsgericht wurde daher angerufen, um die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Bundeskanzlerin feststellen zu lassen.

    Bundessprecher Tino Chrupalla fügt hinsichtlich der zweiten Organklage hinzu: „Doch damit nicht genug: Die von Frau Merkel geführte Bundesregierung verbreitet diesen verfassungswidrigen Boykottaufruf gegen die AfD bis heute auf einer amtlichen Website. Dass Steuergelder nicht dafür genutzt werden dürfen, um den politischen Gegner anzugreifen, sollte der Regierung doch ihr Verfassungsminister Seehofer erst kürzlich mitgeteilt haben“.

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  • Die deutsche Integrationspolitik ist gescheitert

    »Die bürgerkriegsähnlichen Zustände, die wir zuletzt in unseren Großstädten erlebt haben, sind das traurige, aber folgerichtige Ergebnis der verfehlten Migrationspolitik unserer Bundesregierung. Hier helfen nur noch harte Strafen für die Täter und eine konsequente Rückführungskultur: Migranten, die kriminell auffällig werden, müssen umgehend abgeschoben und unsere Grenzen wieder effektiv geschützt werden.«

    Matthias Helferich, stellv. Landessprecher der AfD NRW

  • Beatrix von Storch: Merkel sollte die ‚Sparsamen Vier‘ beim Corona-Hilfspaket unterstützen

    Berlin, 17. Juli 2020. Die stellvertretende Bundessprecherin Beatrix von Storch MdB erklärt zu den am 17. Juli 2020 beginnenden Verhandlungen der EU-Staaten über das milliardenschwere EU-Coronahilfspaket:

    „Bei dem gigantischen EU-Coronahilfspaket sieht man wirtschaftliche und finanzielle Vernunft nur bei den Regierungen von Österreich, Dänemark, Schweden und den Niederlanden, die die legitimen Interessen ihrer Bürger gegenüber Frankreich und den EU-Südländern auch klar vertreten. Bei Merkel wieder einmal Fehlanzeige, wenn es darum geht, deutsche Steuerzahler vor noch mehr sinnloser EU-Geldverschwendung zu schützen. Merkel wird sich am Ende des EU-Gipfels vermutlich wieder als große Europäerin feiern lassen, wenn sie auf Kosten des deutschen Steuerzahlers erneut Milliardensummen in ein Fass ohne Boden namens EU-Südländer pumpt. Gerade jetzt zeigt sich angesichts des Widerstands der ‚Sparsamen Vier‘, dass das Einstimmigkeitsprinzip zugunsten von Mehrheitsentscheidungen in der EU niemals aufgegeben werden darf. Im Gegenteil: Als AfD fordern wir die Stärkung der Nationalstaaten in der EU.“

    Beim EU-Gipfel gehören die Niederlande mit Österreich, Dänemark und Schweden zu den „Sparsamen Vier“, die nicht rückzahlbare EU-Wirtschaftshilfen ablehnen und außerdem Finanzhilfen nur in Verbindung mit sozialen und ökonomischen Reformen gewähren wollen.

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  • Stephan Brandner: Ausverkauf deutscher Wirtschaft und Entwicklungshilfezahlungen nach China stoppen

    Berlin, 17. Juli 2020. Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass Chinesen das Traditionsunternehmen Poggenpohl, ein Küchenbauer aus Herford, kaufen. Auch das Institut der Wirtschaft (IW) warnt davor, dass chinesische Investoren im Zuge der Coronakrise angeschlagene deutsche Unternehmen systematisch aufkaufen könnten. China nutze diese Käufe um insbesondere in seinen definierten Schlüsselpositionen aufzuholen.

    Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher, stellt entsetzt fest, dass die Bundesregierung dem Ausverkauf deutscher Traditionsunternehmen ins Ausland tatenlos zusehe:

    „Dass eine Krise, die von China ausging, nun dafür genutzt werden soll, die chinesische Wirtschaft in Schwung zu bringen, ist ein Unding. Zumal China nach wie vor deutsche Entwicklungshilfe in Höhe von rund 600 Millionen Euro jährlich erhält und wir Deutschen damit faktisch den Ausverkauf unseres Landes selber bezahlen. Das ist einfach irre!

    Es ist heute mehr denn je Aufgabe der Bundesregierung, strauchelnde deutsche Unternehmen dahingehend zu unterstützen, dass sie nicht dem Ausverkauf gen Osten zum Opfer fallen. Dass diese sich jetzt aber offenbar in den mehrmonatigen Sommerurlaub verabschiedet hat und die deutschen Bürger in der schweren Wirtschaftskrise allein lässt, ist nicht nachvollziehbar: Politik für die Bürger gibt es eben nur mit der AfD!“

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  • Alexander Gauland: Die Grünen bleiben eine Partei der Polizeifeinde

    Berlin, 3. Juli 2020. Für den Ehrenvorsitzenden Dr. Alexander Gauland haben sich die GRÜNEN mit der Aussage ihrer innenpolitischen Sprecherin der Bundestagsfraktion Irene Mihalic selbst disqualifiziert.

    Zum Verhältnis ihrer Partei zu Polizei hatte Mihalic gesagt, „Wir mussten als Grüne aber erst lernen, dass die Polizei ein positiver Faktor in der Gesellschaft ist“, was so nicht zutreffe, so Gauland:

    „Ausgerechnet eine Grünen-Abgeordnete, die selbst Polizeibeamtin ist, liefert die Bestätigung:

    Große Teile der Grünen haben nach wie vor ein gravierendes Problem mit dem Rechtsstaat und der Polizei, die ihn verteidigt. Ihre kühne Behauptung, es gebe jetzt ein ‚Grundvertrauen‘, straft sie selbst Lügen mit der Forderung, den sogenannten ‚strukturellen Rassismus‘ bei der Polizei ‚wissenschaftlich untersuchen‘ zu lassen.

    Dieses verantwortungslose Gerede ist bei den Grünen allgegenwärtig. In Berlin hat ein grüner Justizsenator ein ‚Antidiskriminierungsgesetz‘ mit auf den Weg gebracht, das Polizisten unter Pauschalverdacht stellt, so dass sie sich künftig gegen haltlose Verdächtigungen wehren müssen, statt ihre Arbeit zu machen.

    Es bleibt dabei: Die Grünen sind eine Partei der Polizeifeinde. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt hat schon recht mit seiner Feststellung: Wenn man den Grünen die innere Sicherheit anvertraut, dann ist sie halt weg, die innere Sicherheit.“

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  • Aktuelle Stunde im Rat der Stadt Münster zum Missbrauchsskandal


    Originalton aus der Ratssitzung vom 24.06.20

    Anfang Juni 2020 informierten Polizei und Staatsanwalt die Öffentlichkeit über den Missbrauchs-Skandal von Münster.
    Die Fakten sind bekannt. So wird berichtet von Videos in denen vier erwachsenen Männern, die stundenlang und abwechselnd einen fünfjährigen und einen zehnjährigen Jungen vergewaltigen. Wir ersparen uns nähere Ausführungen.
    Die Mutter des zehnjährigen Opfers ist Teil der Ermittlungen, angeblich wusste Sie vom Missbrauch ihres Kindes. Ermittelt wird aber auch gegen die Mutter des Haupttäters. Sie hat ihre Gartenlaube zur Verfügung gestellt. Besonders brisant: Die Frau ist Erzieherin an einer KiTa hier in der Stadt Münster.
    Das Vorab.
    Aus Sicht der AfD-Ratsgruppestellt sich die Frage, ob es Versäumnisse beim Jugendamt der Stadt Münster gab? Ob man vielleicht früher auf den Missbrauch hätte aufmerksam werden können? Stadtdirektor Thomas Paal antwortete gegenüber dem WDR auf diese Frage mit folgendem Statement: „Mit dem Wissen von heute hätte man vielleicht anders entschieden, aber dieses Wissen lag damals nicht vor“. Bis zuletzt habe es „keine Hinweise aus dem sozialen Umfeld auf eine mögliche Gefährdung oder Auffälligkeiten des Kindes“ gegeben. Diese Einschätzung kann im Angesicht  der Ereignisse so nicht stehen gelassen werden. Es klingt nach: Wir haben alles richtig gemacht.
    Eingehen möchte ich auf das Schreiben von Herrn Paal vom 19.06. Auf 4 Seiten wird versucht den Mitgliedern des Rates zu erklären wie das Zusammenspiel zwischen Staatsanwaltschaft, Kommunaler Sozialer Dienst bzw. Jugendamt funktioniert hat bzw. eben nicht funktioniert hat.
    Dieser Bericht zeigt eines: Das Jugendamt ließ sich von der Mutter des zehnjährigen Opfers vorführen. Beispiel: Im Januar 2014 wird bekannt, dass die Mutter einen vorbestraften Pädophilen Lebenspartner hat. Es reicht die Angabe der Mutter (Zitat): In diesem Gespräch versichert die Mutter, nicht mit dem Tatverdächtigen zusammen zu leben und den Schutz ihres Kindes  durchgängig sicherzustellen. Als Beleg reichen unterschiedliche Meldeadressen – wie leichtfertig. Wie lebensfern.
    September 2016 werden weitere Taten des pädophilen Lebenspartners bekannt. Das Jugendamt initiiert eine Fallberatung mit Experten, Polizisten, Psychologen, Pädagogen. Da der Täter seinen Therapieauflagen nachkommt bleibt damit das Kind bei der Mutter und damit beim Täter, der nun weiterhin und ungehemmt seine Neigungen am Kind ausleben kann.
    Schwerwiegend waren hier auch die Fehleinschätzungen durch das forensische Gutachten des Amtsgerichtes Münster. Denn dieses bescheinigte dem Haupttäter therapiefähig zu sein.
    Dabei gehen Sexualmediziner heute davon aus, dass die Entwicklung der Sexualität im Wesentlichen mit dem Ende der Pubertät abgeschlossen ist und eine grundsätzliche Änderung der pädophilen Sexualpräferenz nicht mehr möglich ist (Horst Vogt: Pädophilie, Leipziger Studie zur gesellschaftlichen und psychischen Situation pädophiler Männer).
    Experten des Kinderschutzbundes beschreiben das Verhalten von Adrian V. als klassisch: Pädophile suchen sich junge Mütter mit kleinen Kindern, die sie dann missbrauchen können. Alle Erkenntnisse die den Mitarbeitern im Jugendamt bekannt sein sollten.
    Aber der eigentliche Skandal ist der: Warum wurde das Kind nie angehört?
    Nach dem Bericht von Herrn Pahl hat das Jugendamt wiederholt die Möglichkeit ungenutzt gelassen um den betroffenen Jungen selbst im Verfahren anzuhören und festzustellen, wie es dem Kind geht. Auch wurde kein Verfahrenspfleger bestellt, der die Rechte des Kindes wahrnahm, sofern das Kind hierzu altersbedingt nicht in der Lage sein sollte. Dies obwohl §8 und §16 SGB VIII dies explizit vorschreiben. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass Kinder vor einer Entscheidung über das Umgangsrecht der Eltern angehört werden müssen. Dies selbst dann, wenn sie erst vier Jahre alt sind.
    Hier stellt sich die Frage, ob es beim Jugendamt eine Kultur des Wegschauens gibt. Es stellt sich die Frage nach den Arbeitsabläufen im Jugendamt. Es gilt auch zu prüfen, wo Warnsignale nicht beachtet worden sind. Und ebenso gilt es zu klären, wie mit Briefen von Opfern bei der Stadt Münster umgegangen wird.
    All diese Fragen hat Herr Paal in seinem Bericht nicht beantwortet. Es ist zu befürchten, dass sich diese schrecklichen Ereignisse mit diesem Jugendamt jederzeit wiederholen können.

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  • Beatrix von Storch: Ministerpräsidenten füttern fettes Fernsehen auf Kosten der Gebührenzahler

    Berlin, 18. Juni 2020. Die Regierungen aller 16 Bundesländer haben laut Medienberichten einer Erhöhung des Rundfunkbeitrags zugestimmt. Wenn alle Länderparlamente zustimmen, gilt er ab 1. Januar 2021. Der Beitrag wird von derzeit monatlich 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen.

    Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin, erklärt zur Erhöhung der Rundfunkgebühren:

    „Die Deutschen müssen schon jetzt über acht Milliarden Euro pro Jahr für den Apparat des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zahlen und werden ab Januar noch mehr zur Kasse gebeten. Die Sender, die Speck angesetzt haben, alles Mögliche auf allen möglichen Kanälen senden und vor allem auf Bevormundung der Bürger setzen, werden ihrem Rundfunkauftrag nicht mehr gerecht.

    Hinzu kommen die Spartenkanäle von Hörfunk und Fernsehen, die oftmals weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor sich hinsenden. Das braucht keiner, und das will auch keiner mehr in diesem Ausmaß finanzieren. In Corona-Zeiten sind alle zum Sparen gezwungen, nur der Staatsfunkt glaubt, sich auf Kosten der Zwangsbeitragszahler noch mehr leisten zu müssen.

    Ich erwarte, dass die Länderparlamente der Erhöhung der Zwangsgebühren nicht zustimmen und dass sich ARD und ZDF wieder auf ihre Kernaufgaben – Information, Bildung und Unterhaltung – besinnen. Wenn sich der Staatsfunk auf die Grundversorgung beschränkt, ließen sich Milliarden einsparen. Das sollte der erste Schritt sein für ein neues Rundfunksystem auf freiwilliger Basis ohne Zwangsgebühren.“

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  • Stephan Brandner: Konjunkturpaket der Bundesregierung ist stümperhafter Versuch, der keine Wirkung erzielen wird!

    Berlin, 4. Juni 2020. In den vergangenen Tagen verhandelten CDU und SPD über ein Konjunkturpaket, das die infolge der Coronakrise stark gebeutelte Wirtschaft wieder ankurbeln soll. Im Ergebnis sollen rund 130 Milliarden Euro – größtenteils finanziert durch Verschuldung – verteilt werden.

    Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, erklärt, dass ein solches Paket wirkungslos verpuffen werde und viel zu kurz gegriffen sei:

    „Als AfD fordern wir seit Jahren eine deutliche Senkung der Mehrwertsteuer – also nicht um 2 Prozent für 6 Monate, sondern dauerhaft um 7 Prozent. Auch die Senkung der EEG-Umlage ist ganz in unserem Sinne, die Abschaffung wäre allerdings das richtige Zeichen. Insgesamt sind die angekündigten Maßnahmen unambitioniert, unausgegoren und langweilig.

    Viele Milliarden, die nachfolgende Generationen abstottern müssen, werden sinn- und planlos verschleudert. Entweder man will die Auswirkungen der grundfalschen Politik der letzten Monate eindämmen – dann muss man gezielt und deutlich investieren – oder man lässt es ganz.

    Das hier vorgestellte Paket ist jedoch nur eins: ein stümperhafter Versuch, die Bürger in Deutschland irgendwie zu beruhigen, der wirkungslos verpuffen und hohe Schulden hinterlassen wird.“

     

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  • AfD NRW: „Corona: Stellt sich die Regierung als der größte Fake News Produzent heraus?“

    „Die beobachtbaren Wirkungen und Auswirkungen von COVID-19 lassen keine ausreichende Evidenz dafür erkennen, dass es sich – bezogen auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Gesamtgesellschaft – um mehr als um einen Fehlalarm handelt.”

    Diese Aussage stammt aus einer geleakten Analyse aus dem Innenministerium – „Referat KM 4: Schutz kritischer Infrastrukturen“. Diese bestärkt die Kernforderung unserer Partei: Alle Beschränkungen müssen sofort abgestellt werden, um weitere wirtschaftliche und gesundheitliche Schäden an der Gesellschaft zu vermeiden und einzudämmen.

    Weiterführende Informationen unter: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/exklusiv-auf-te-ein-vorwurf-koennte-lauten-der-staat-hat-sich-in-der-coronakrise-als-einer-der-groessten-fake-news-produzenten-erwiesen/?fbclid=IwAR3DgQDx9s-wPYsPkpgoss-ootk1SJxAPmAjglb2CC7ZDRMlz2Mg1tA3E8M

    (Primärquelle: https://www.facebook.com/AfDfuerNRW/posts/3825213727550580)

  • Stephan Brandner: Ein klares NEIN zu Zwangsimpfung, Immunitätsausweis und Bespitzelung

    Berlin, 2. Mai 2020. Eine von der Bundesregierung für CDU/CSU und SPD angefertigte sogenannte „Formulierungshilfe“ für den Entwurf zu einer weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes zeigt, dass die Bundesregierung unter anderem die Einführung eines sogenannten „Immunitätsausweises“ plant. Damit würden Träger eines solchen Nachweises, der die Immunität gegenüber einer Krankheit nachweist, etwa nach einer (Zwangs)-Impfung, von Grundrechtsbeschränkungen ausgenommen.

    Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender, lehnt ein derartiges Vorgehen entschieden ab:

    „Grundrechte gelten für alle Bürger, immer und überall, gerade in Krisenzeiten und unabhängig von irgendwelchen Ausweisen. Die Bürger quasi zu erpressen, sich einer – noch nicht einmal vorhandenen – Impfung unterziehen zu müssen, um ihre Rechte wieder zu erlangen, ist skandalös. Auch der ‚nur‘ indirekte Zwang zu einer Impfung ist vollständig abzulehnen. Jedem Bürger muss es jeder Zeit freistehen, sich impfen zu lassen, oder darauf zu verzichten.

    Die Gültigkeit unserer Grundrechte darf unter keinen Umständen davon abhängig gemacht werden. Ein Immunitätsausweis birgt außerdem die Gefahr, dass sich Bürger, die zunehmend verzweifelt sind, absichtlich einer Ansteckung aussetzen, um schneller wieder in ihr normales Leben zurückkehren zu dürfen.

    Diese Politik ist brandgefährlich. Es gilt: Wir müssen einen schnellen Weg zur Normalität finden, ohne die Bürger zu erpressen, zu drangsalieren und zu bespitzeln!“

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